Operativer Nutzen bewaffneter Drohnen
Die Bundeswehr verfügt bereits seit Längerem über die Fähigkeit, mit unbewaffneten Drohnen einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung und Lagefeststellung zu leisten. Ist eine Bedrohung eigener bzw. verbündeter Kräfte erkannt, kann die unverzügliche Bekämpfung dieser Bedrohung entscheidend sein für die Unversehrtheit von Leib und Leben unserer Soldat*innen. Dies ist am besten möglich, wenn zusammen und zeitgleich mit der Fähigkeit zur Aufklärung und Lagefeststellung auch die Fähigkeit zur Bekämpfung einer solchen Gefahr eingesetzt wird, die Drohne also bewaffnet ist.
Drohnen haben im Vergleich zu anderer Luftunterstützung diverse Vorteile. Insbesondere sind sie wesentlich länger als bemannte Luftfahrzeuge im jeweiligen Einsatzzeitraum einsetzbar. Durch die unmittelbare Verknüpfung von Aufklärung und Wirkung, verbunden mit einer hohen Präzision, kann ein Waffeneinsatz so erfolgen, dass die Wahrscheinlichkeit ziviler Opfer minimiert wird.
Prinzip menschlicher Kontrolle
Der Einsatz der Waffe und die Freigabe des Wirkmittels muss dabei unverändert durch einen Menschen im Einklang mit den verbindlichen Einsatzgrundsätzen erfolgen. Dies ist für die Bundeswehr gewährleistet. Ebenso ist sichergestellt, dass der Einsatz bewaffne-ter Drohnen – wie auch der Einsatz aller anderen Waffensysteme – an Recht und Gesetz gebunden ist. Dies gilt für alle Einsätze der Bundeswehr, unabhängig von den eingesetzten Waffensystemen.
Entscheidung zur Beschaffung ist richtig
Bewaffnete Drohnen sind für die Landes- und Bündnisverteidigung wie auch im Auslandseinsatz unverzichtbar – zur Erhöhung der Durchsetzungsfähigkeit im Kampf, zum besseren Schutz unserer Soldat*innen, aber auch von Zivilist*innen. Wir begrüßen daher die unverzügliche Ausstattung der Bundeswehr mit bewaffneten Drohnen.
Gleichzeitig fordern wir die Parlamentarier*innen auf, den Einsatz bewaffneter Drohnen in allen gebotenen Fällen auch zu mandatieren, sowie die nun getroffene Entscheidung zur Bewaffnung der Heron TP auch bei der Entscheidung über die Bewaffnung weiterer Systeme (z.B. Eurodrohne) zu berücksichtigen. Dabei gilt es auch, die Vorbeugung und die Behandlung von posttraumatischen Belastungsstörungen zu verbessern.