MITGLIEDSANTRAG
Vielen Dank für dein Interesse an BundeswehrGrün e.V. und dafür, dass Du dich entschieden hast Mitglied zu werden. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Vielen Dank für dein Interesse an BundeswehrGrün e.V. und dafür, dass Du dich entschieden hast Mitglied zu werden. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Es wird zwischen aktiver Mitgliedschaft und Fördermitgliedschaft unterschieden. Eine aktive Mitgliedschaft setzt voraus, dass die Person
a) den Status nach § 1 Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes (SG) oder den Status
nach § 1 des Reservistengesetzes (ResG) inne hat,
b) als Zivilbeschäftigte*r innerhalb des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums
der Verteidigung (BMVg) oder einer der durch das BMVg beaufsichtigten
Bundeswehr-Gesellschaften tätig ist.
Pensionär*innen und Rentner*innen steht die Mitgliedschaft offen, soweit sie beim
Eintritt in die Pension oder Rente eine der Voraussetzungen nach Satz 2 erfüllt haben.
Personen, die keine der Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 2 oder Satz 3 erfüllen,
steht eine Fördermitgliedschaft offen.